(23.07.2019) Am 27. Juni 2017 ist ein neues Geldwäschegesetz in Kraft getreten. Um das Verschleiern von (illegalen) Vermögenswerten zu verhindern, soll durch die Eintragung in einem elektronischen Transparenzregister Auskunft darüber erteilt werden, wer die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens sind.
Quelle: IMR News WEG
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