(01.03.2019) Für bestimmte Arbeiten von Architekten und Ingenieuren darf Deutschland nach Ansicht des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs Maciej Szpunar keine Mindest- und Höchstpreise festlegen. Mit ihrer Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beeinträchtige die Bundesrepublik Unternehmen darin, über den Preis miteinander zu konkurrieren, befand er in seinen Schlussanträgen vom 28.02.2019 (Az.: C-377/17).
Quelle: IMR News WEG
Link: EuGH-Generalanwalt: HOAI widerspricht EU-Recht