(04.07.2019) Die in der HOAI festgelegte Pflicht zur Einhaltung der Höchst- und Mindestsätze stellt einen Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie und die Niederlassungsfreiheit dar. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) heute entschieden und hat sich insoweit den Schlussanträgen des Generalanwaltes angeschlossen. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, …
Quelle: IMR News WEG
Link: EuGH beerdigt HOAI!