Handy am Steuer: Das Gafferfoto

Das AG Castrop-Rauxel hat entschieden, dass ein Autofahrer, der an einem Unfall vorbeifährt und Fotos oder Videos macht, wegen vorsätzlicher verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons zu einer Geldbuße verurteilt werden kann.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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