Blitzer-Urteil: Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 350 unverwertbar

Wenn sich ein Betroffener gegen das Ergebnis einer Geschwindigkeitsmessung wendet, muss er die Möglichkeit haben, die Validität der standardisierten Messung zu überprüfen. Dies ist aber bei dem Messgerät Traffistar S 350 mangels Speicherung der Rohmessdaten nicht möglich. Damit werden die Grundrechte auf ein faires Verfahren verletzt.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Blitzer-Urteil: Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 350 unverwertbar

Blitzer-Urteil: Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 350 unverwertbar

Ähnliche Beiträge

AG Dortmund, Urteil vom 06.03.2025 – 729 OWi-256 Js 159/25 -16/25

Von einem Regelfahrverbot kann jedenfalls unter Anwendung des § 4 Abs. 4 BKatV und damit einhergehender Erhöhung der Geldbuße abgesehen werden, wenn zwischen der Anlasstat und der Verurteilung ein and … Quelle: Open Jur Verkehrsrecht Link: AG Dortmund, Urteil vom 06.03.2025 – 729 OWi-256 Js 159/25 -16/25