Zusage zu Hessengeld abtretbar, verpfändbar und auch bei veränderten Bedingungen gültig

(08.08.2024) Das Hessengeld wird “abtretbar und verpfändbar” sein und zudem verlässlich zehn Jahre lang vom Land Hessen ausgezahlt, selbst wenn sich die Lebensumstände der Immobilienkäufer verändern. Das sagte der hessische Finanzminister Prof. Dr. Alexander Lorz in einem Interview mit “Haus & Grund – Hauseigentümer-Magazin in Hessen”. Die aktuelle Ausgabe der Mitgliederzeitschrift von Haus & Grund Hessen ist dieser Tage erschienen.

Quelle: IMR News Mietrecht
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