(20.03.2020) Ein Darlehenserlass wirkt sich im Rahmen eines Vergleichs zur Beilegung eines Rechtstreits bezüglich einer „drückervermittelten Schrottimmobilienfinanzierung“ nur unter bestimmten Voraussetzungen steuererhöhend aus. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit einem Urteil vom 26.07.2019 klargestellt (Az.: 13 K 1991/17, BeckRS 2019, 34936).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Zivilrechtlicher Vergleich über "Schrottimmobilienfinanzierung" wirkt nicht steuererhöhend