Weitere steuerliche Erleichterungen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe

(27.07.2021) Bund und Län­der haben sich zur Be­wäl­ti­gung der Hoch­was­ser­ka­ta­stro­phe auf eine Aus­wei­tung der steu­er­li­chen Er­leich­te­run­gen ver­stän­digt, die in den Ka­ta­stro­phen­er­las­sen ent­hal­ten sind, die in den be­trof­fe­nen Län­dern her­aus­ge­ge­ben wur­den. Dies teil­te das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um mit. Unter an­de­rem solle es bei der Prü­fung der wirt­schaft­li­chen Hilfs­be­dürf­tig­keit ge­rin­ge­re Nach­weis­pflich­ten geben.

Quelle: IMR News Mietrecht
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