(01.04.2025) Ein Mitglied einer Eigentümergemeinschaft hat zwar prinzipiell einen rechtlichen Anspruch auf die beschlossene und bereits begonnene Errichtung einer Wohnanlage. Wenn dies aber den anderen Eigentümern aus finanziellen Gründen unzumutbar ist, dann ist dieses Recht nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht durchsetzbar.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Weiterbau unzumutbar: Mitglied einer WEG wollte Arbeiten am Objekt erzwingen