(18.03.2024) Während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind nicht deshalb nichtig, weil die Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter teilnehmen konnten. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 08.03.2024.
Quelle: IMR News Mietrecht
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