VPB warnt: Sanierungsstau in Wohneigentumsanlage kann am Ende teuer kommen

(26.11.2021) Wohnungseigentümer in Eigentümergemeinschaften sollten ihr Gemeinschaftseigentum kontinuierlich pflegen und instandhalten sowie zusätzlich Rücklagen für die Instandsetzung bilden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied kürzlich (Aktenzeichen: V ZR 225/20), dass selbst ein erheblicher Sanierungsstau des Gemeinschaftseigentums grundsätzlich von der Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung beseitigt werden muss.

Quelle: IMR News Mietrecht
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VPB warnt: Sanierungsstau in Wohneigentumsanlage kann am Ende teuer kommen

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