(03.01.2019) Brandschutz ist lebenswichtig, deshalb ist er auch im privaten Ein- oder Zweifamilienhaus vorgeschrieben. Sträflich vernachlässigt wird nach Erfahrung des Verbands Private Bauherren (VPB) aber oft der zweite Rettungsweg. Das sind in der Regel Fenster, Terrassen- und Balkontüren, durch die Bewohner ins Freie flüchten können, wenn Treppenhaus und Eingang durch Feuer und Qualm unpassierbar geworden sind. Viele Hausbesitzer schneiden sich ihren zweiten Rettungsweg unbewusst selbst ab:
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: VPB: Rettungsweg auch bei Brand und Stromausfall offenhalten!