VPB: In vielen Bauverträgen fehlt noch das Widerrufsrecht

(17.01.2019) Das Bauvertragsrecht ist Anfang 2018 in Kraft getreten. Nach Erfahrung des Verbands Privater Bauherren (VPB) werden die Neuerungen aber nur schleppend umgesetzt. Zwar gibt es Baufirmen, die von Anfang an mit gesetzeskonformen Vertragsunterlagen arbeiten, viele tun es aber noch immer nicht.

Quelle: IMR News Mietrecht
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