VPB: Grundsteuer gehört zu den laufenden Nebenkosten

(30.01.2019) Die Grundsteuer soll modernisiert werden, das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Wann und wie ist aber noch nicht absehbar. Bis dahin gehört die Grundsteuer zu den laufenden Nebenkosten, die Immobilieneigentümer jedes Jahr berappen müssen. Erhoben wird sie von der jeweiligen Kommune, und weil die Städte und Gemeinden finanziell knapp sind, neigten sie in der Vergangenheit dazu, die Grundsteuer regelmäßig zu erhöhen.

Quelle: IMR News Mietrecht
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