(22.05.2025) Alte Häuser haben ihren Charme, aber auch Schönheitsfehler und Mängel. Viele Käufer merken das erst nach dem Einzug und fragen sich dann: Muss das nicht noch der Verkäufer in Ordnung bringen? Hätte er mich darauf nicht hinweisen müssen? Seltener als gedacht, meint dazu der Verband Privater Bauherren (VPB), denn im Kaufvertrag werden die Gewährleistungsansprüche oft wirksam ausgeschlossen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: VPB: Bestandsbauten werden oft "gekauft wie besehen"