Vorlagen zum Berliner Wohnraumzweckentfremdungsgesetz unzulässig

(02.06.2022) Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat Vor­la­gen des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts Ber­lin-Bran­den­burg zum Ber­li­ner Wohn­raum­zweck­ent­frem­dungs­ge­setz man­gels hin­rei­chen­der Be­grün­dung für un­zu­läs­sig er­ach­tet. Das OVG hatte ar­gu­men­tiert, das Zweck­ent­frem­dungs­ver­bot ent­fal­te eine un­ech­te Rück­wir­kung hin­sicht­lich Wohn­raums, der schon vor In­kraft­tre­ten des Ver­bots zu an­de­ren Zwe­cken (in den Aus­gangs­ver­fah­ren als Fe­ri­en­woh­nung) ge­nutzt wor­den sei, und das Ver­bot in­so­weit für ver­fas­sungs­wid­rig ge­hal­ten.

Quelle: IMR News Mietrecht
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Vorlagen zum Berliner Wohnraumzweckentfremdungsgesetz unzulässig

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