(08.03.2024) Alle Wohnungen und Häuser in Hessen müssen seit 1. Januar 2015 von ihren Eigentümern mit Rauchmeldern ausgestattet werden – ganz gleich, ob sie diese selbst nutzen oder vermieten. Das Gros der Geräte haben die Eigentümer im Laufe des Jahres 2014 installiert, um ab dem Jahreswechsel die neue Pflicht zu erfüllen. Diese Rauchmelder müssen jetzt ersetzt werden. Darauf weist Haus & Grund Hessen hin.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Viele Rauchmelder in Hessen müssen jetzt ersetzt werden