(29.05.2020) Das Bundeswirtschaftsministerium hat angekündigt, dass ab dem 01.10.2020 die dem Vergaberecht unterfallenden Auftraggeber ihre statistischen Pflichten zu der neuen, beim Statistischen Bundesamt (Destatis) geführten Vergabestatistik erfüllen müssen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Vergabestatistik verbindlich ab dem 01.10.2020