(26.01.2021) Um Aufträge zur Bekämpfung der Corona-Pandemie schnell vergeben zu können, setzen mehrere Bundesländer weiterhin auf Lockerungen ihrer Vergaberichtlinien. Sie verlängerten die Regelungen über den Jahreswechsel hinaus. Bei den den im vergangenen Jahr getroffenen Maßnahmen waren zumeist Wertgrenzen angehoben worden, um Aufträge einfacher erteilen zu können.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Vergaberechtliche Erleichterungen in mehreren Bundesländern verlängert