(02.03.2023) Für die Vergabestellen in den von der Flutkatastrophe im Juli 2021 betroffenen Landkreisen gibt es nach wie vor viel zu tun. Um den Wiederaufbau zu unterstützen, gelten noch bis zum 31. März 2024 Erleichterungen für die Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen – sofern sie mit der Bewältigung der Katastrophe im Zusammenhang stehen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Vergabeerleichterungen im Ahrtal