(30.05.2025) Wird ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung übertragen und übernimmt der neue Eigentümer die auf dem Grundstück lastenden Schulden, liegt ein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft vor. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 11.03.2025 – IX R 17/24 entschieden.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Veräußerungsgewinn bei Grundstücksübertragung mit Übernahme von Schulden