(09.04.2025) Ein notariell beurkundeter Kaufvertrag, eine Verpflichtung der Bewohner zur Räumung des Hauses und eine Räumungsklage. Eigentlich eine simple Angelegenheit, oder? Nicht, wenn der neue Eigentümer das Haus dann faktisch an die Bewohner vermietet.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Ungewollter Wohnraummietvertrag: Auf die gelebte Praxis kommt es an