(10.04.2025) Kern der Änderungen in der Vergaberichtlinie ist laut Wirtschaftsministerin Colette Boos-John (CDU) die Erhöhung der Wertgrenzen für öffentliche Aufträge. So soll die Grenze für Direktaufträge von 7.000 auf 30.000 Euro bei Liefer-, Dienst- und freiberuflichen Leistungen steigen. Bei Bauleistungen gilt zukünftig die Grenze von 75.000 Euro geschätztem Auftragswert.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Thüringen will Wertgrenzen für öffentliche Aufträge erhöhen