Terminhinweis BGH: Muss Vermieter Schönheitsreparaturen bei unrenoviert überlassener Wohnung und unwirksamer Abwälzung durchführen?

(26.05.2020) Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird sich in zwei Verfahren damit befassen, ob und gegebenenfalls inwieweit der Vermieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet ist, wenn dem Mieter eine unrenovierte Wohnung – ohne angemessenen Ausgleich – überlassen wurde und die formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter aus diesem Grund unwirksam ist (vgl. Senatsurteil vom 18.03.2015 – VIII ZR 185/14).

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Terminhinweis BGH: Muss Vermieter Schönheitsreparaturen bei unrenoviert überlassener Wohnung und unwirksamer Abwälzung durchführen?

Terminhinweis BGH: Muss Vermieter Schönheitsreparaturen bei unrenoviert überlassener Wohnung und unwirksamer Abwälzung durchführen?

Ähnliche Beiträge

Rechtmäßigkeit des sog. Quadratwurzelmaßstabs bei der Berechnung von Straßenreinigungsgebühren

(26.04.2024) Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei Urteilen vom 24.04.2024 (Az.: 9 LC 117/20 und 9 LC 138/20) die Berufungen der Kläger in zwei Verfahren gegen Straßenreinigungsgebührenbescheide der Hansestadt Lüneburg für das Jahr 2018 zurückgewiesen. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Rechtmäßigkeit des sog. Quadratwurzelmaßstabs bei der Berechnung von Straßenreinigungsgebühren

Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit liegt vor: Sofortiges Handeln ist gefordert!

(26.04.2024) Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit liegt erstmals auf Bundesebene ein Leitbild vor, um die Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 zu überwinden. Das begrüßen die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) und der Deutsche Städtetag. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit liegt vor: Sofortiges Handeln

Wohnraumbefragung: Ein Drittel offen für Teilen, Umbauen oder Vermieten

(26.04.2024) Kann Tauschen oder Teilen von wenig genutztem Wohnraum ein Weg sein, um Wohnraummangel zu beheben? Das hat der gemeinnützige Verband Wohneigentum als bundesweit größter Verband für das selbstgenutzte Wohneigentum in einer Online-Befragung unter Menschen mit Haus oder Eigentumswohnung untersucht. Ergebnis: Es gibt Potential, Widerstand und Zustimmung. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Wohnraumbefragung: Ein Drittel