(05.04.2024) Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Verfahren darüber zu entscheiden, ob Wohnungseigentümer nach einer erfolgreichen Beschlussanfechtung an den der unterlegenen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auferlegten Prozesskosten beteiligt werden dürfen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Terminhinweis BGH: Beteiligung des obsiegenden Anfechtungsklägers an den Prozesskosten der unterlegenen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer?