(07.08.2025) Das Kabinett hat den Entwurf eines Tariftreuegesetzes beschlossen. Bei öffentlichen Aufträgen des Bundes ab 50.000 Euro sollen Unternehmen ihren Beschäftigten künftig Entgelt, Weihnachtsgeld, Urlaub und Ruhezeiten nach branchenüblichen Tarifverträgen gewähren müssen. Das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag soll die Tarifbindung stärken.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen: Gesetz soll Wettbewerb fairer machen