Schornsteinfegerarbeiten auch während Pandemie durchzuführen

(17.11.2020) Da Schorn­stein­fe­ger­ar­bei­ten dem Er­halt der Be­triebs- und Brand­si­cher­heit die­nen, sind sie auch wäh­rend der Co­ro­na-Pan­de­mie nicht ver­zicht­bar. Dies gilt laut Ver­wal­tungs­ge­richt Han­no­ver auch dann, wenn Haus­ei­gen­tü­mer be­trof­fen sind, die einer Ri­si­ko­grup­pe an­ge­hö­ren. Denn sie müs­sen wäh­rend der Schorn­stein­fe­ger­ar­bei­ten nicht an­we­send sein.

Quelle: IMR News Mietrecht
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Schornsteinfegerarbeiten auch während Pandemie durchzuführen

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