Rheinland-Pfalz: VOB/A 2019 seit 1. März 2019 anzuwenden

(22.03.2019) Aufgrund der dynamischen Verweisung in der Verwaltungsvorschrift für das Öffentliche Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz ist die überarbeitete Fassung der VOB/A Abschnitt 1 in Rheinland-Pfalz seit dem 1. März 2019 anzuwenden.

Quelle: IMR News Mietrecht
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Rheinland-Pfalz: VOB/A 2019 seit 1. März 2019 anzuwenden

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