(06.08.2020) Schließt ein öffentlicher Auftraggeber ein Unternehmen ohne hinreichenden sachlichen Grund generell von der Vergabe von Aufträgen oder der Teilnahme an Vergabeverfahren aus, steht dem ausgeschlossenen Unternehmen gegen die Umsetzung einer solchen rechtswidrigen Vergabesperre ein Unterlassungsanspruch zu. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 03.06.2020 entschieden.
Quelle: IMR News Mietrecht
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