(25.09.2025) Ein Mieter verlangt mehr als doppelt so viel Untermiete, wie er selbst zahlt. Der BGH prüft, ob das zulässig ist – und sieht dabei grundlegenden Klärungsbedarf.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Profit statt Kostenersparnis: Wenn Mieter an Untermietern verdienen