Profit statt Kostenersparnis: Wenn Mieter an Untermietern verdienen

(25.09.2025) Ein Mieter verlangt mehr als doppelt so viel Untermiete, wie er selbst zahlt. Der BGH prüft, ob das zulässig ist – und sieht dabei grundlegenden Klärungsbedarf.

Quelle: IMR News Mietrecht
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