(17.11.2023) Verluste aus der Vermietung von Luxusimmobilien können nicht ohne Weiteres mit anderen Einkünften verrechnet werden. Der BFH bestätigte seine bisherige Rechtsprechung, wonach der Steuerpflichtige nachweislich beabsichtigen muss, Einkünfte zu erzielen. Sonst liege eine steuerlich unbeachtliche „Liebhaberei“ vor.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Nur "Liebhaberei": Keine Steuerersparnis durch Vermietung von Luxushäusern