Nur "Liebhaberei": Keine Steuerersparnis durch Vermietung von Luxushäusern

(17.11.2023) Ver­lus­te aus der Ver­mie­tung von Lu­xus­im­mo­bi­li­en kön­nen nicht ohne Wei­te­res mit an­de­ren Ein­künf­ten ver­rech­net wer­den. Der BFH be­stä­tig­te seine bis­he­ri­ge Recht­spre­chung, wo­nach der Steu­er­pflich­ti­ge nach­weis­lich be­ab­sich­ti­gen muss, Ein­künf­te zu er­zie­len. Sonst liege eine steu­er­lich un­be­acht­li­che „Lieb­ha­be­rei“ vor.

Quelle: IMR News Mietrecht
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