Mietvertrag zwischen Lebensgefährten über gemeinsame Wohnung ist steuerlich nicht anzuerkennen

(17.07.2019) Ein Mietvertrag zwischen Lebensgefährten über die hälftige Nutzung der gemeinsam bewohnten Wohnung ist steuerlich nicht anzuerkennen, da ein solches Vertragsverhältnis einem Fremdvergleich nicht standhält. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 06.06.2019 entschieden. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft stelle keine Wirtschaftsgemeinschaft dar, bei der die persönliche Beziehung der Partner die Grundlage des gemeinsamen Wohnens bilde (Az.:1 K 699/19).

Quelle: IMR News Mietrecht
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