Mieterstrom hat großes Potenzial im Fertigbau

(24.05.2017) Obwohl Mieterstrom und Fertigbauweise perfekt zusammenpassen, wurde ein solches Projekt bisher noch nicht realisiert. Das liegt vor allem an den Einschränkungen in zahlreichen Landesbauordnungen. Die erlaubte Geschosshöhe von Holz-Fertighäusern ist in den meisten Bundesländern auf zwei bis drei begrenzt. Zwar sind seit der Novellierung der Musterbauordnung im Jahr 2002 und der Muster-Holzbaurichtlinie aus 2004 fünfgeschossige Holzbauten prinzipiell zulässig, doch weil sie keine Gesetzeskraft haben, gilt letztlich allein die jeweilige Landesbauordnung.

Quelle: IMR News Mietrecht
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