Mieterstrom bleibt die Ausnahme

Drei Jahre nach seiner Einführung hat das Mieterstromgesetz seinen Zweck noch nicht erfüllt

(27.07.2020) Photovoltaikanlagen auf Dächern in den Städten sind auch heute noch fast nirgendwo zu sehen, Bewohner von Mehrfamilienhäusern können nur im Ausnahmefall kostengünstigen Solarstrom als Mieterstrom beziehen. Ein Bündnis aus elf Verbänden, darunter der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Deutsche Mieterbund und der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DRGV), fordern die Bundesregierung deshalb auf, das wirkungslose Mieterstromgesetz grundlegend zu überarbeiten.

Quelle: IMR News Mietrecht
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