LG Osnabrück präzisiert Anforderungen an "Verwertungskündigung" eines Wohnraummietverhältnisses

(13.02.2020) Die Anforderungen, die an eine sog. Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB zu stellen sind, sind sehr hoch. Dies hat das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 29.01.2020 klargestellt. Im zu Grunde liegenden Fall sah es keine Grundlage für die ausgesprochene Verwertungskündigung. Dabei stellte das Gericht unter anderem darauf ab, dass die geringe Rendite auf Versäumnisse der Vermieterin selbst zurückzuführen war und diese auch keine Anstrengungen unternommen habe, um einen Verkauf der Immobilie im vermieteten Zustand zu erreichen (Az.: 1 S 117/19).

Quelle: IMR News Mietrecht
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