(22.09.2025) Das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt hat der Mitteldeutschen Netzgesellschaft (Mitnetz Strom) untersagt, für den gewünschten Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) überhöhte Preise von bis zu 884 Euro von Kund:innen zu verlangen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte die Preise als völlig unangemessen kritisiert und gegen den Messstellenbetreiber geklagt.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Knapp 900 Euro für den Smart-Meter-Einbau: Verbraucherzentrale klagt erfolgreich gegen unangemessene Preise