(15.08.2025) Die Veräußerung vermieteten Wohnraums an eine Personenhandelsgesellschaft (hier: GmbH & Co. KG) löst nicht die in der Vorschrift des § 577a Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BGB geregelte Kündigungssperrfrist für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen des Erwerbers aus. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 06.08.2025.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Keine Kündigungssperrfrist bei Erwerb durch Personenhandelsgesellschaft