Keine großen Hürden für die Erstellung von Nebenkostenkostenabrechnungen

Erläuterung des Verteilerschlüssels nur ausnahmsweise geboten

(10.03.2020) „Der Bundesgerichtshof bestätigt abermals seine Rechtsprechung, wonach an Nebenkostenabrechnungen keine hohen formalen Anforderungen gestellt werden dürfen. Auch die Erläuterung des Umlageschlüssels ist laut Karlsruher Richter für die formale Ordnungsgemäßheit von Nebenkostenabrechnungen nur ausnahmsweise erforderlich. Durch die stete Herabsenkung der Anforderungen an eine formal korrekte Betriebskostenabrechnung ist es für den Mieter kaum mehr möglich, die Richtigkeit seiner Abrechnung zu überprüfen“, kritisierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die jetzt veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 244/18).

Quelle: IMR News Mietrecht
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