(09.11.2018) „Der IVD ist grundlegend gegen ein sogenanntes Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf. Insbesondere lehnt der IVD eine Neuregelung ab, nach der die Maklerprovision nur noch vom Verkäufer verlangt werden kann. Dies widerspricht dem Leitbild des Immobilienmaklers, der Intermediär zwischen Verkäufer und Käufer ist. Auch eine Provisionsdeckelung ist nicht zielführend.“
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: IVD lehnt sogenanntes Bestellerprinzip beim Kauf von Immobilien ab