In der Pandemie Mietschulden und Wohnungsverluste abwenden

(27.10.2020) Wenn das Einkommen sinkt, wie jetzt bei vielen Menschen, die in Folge der Pandemie ihren Arbeitsplatz verlieren oder Auftragseinbrüche erleiden, stellen hohe regelmäßige Zahlungsverpflichtungen wie Kreditraten oder Wohnkosten für sie eine bedrückende ökonomische und zugleich psychische Belastung dar. Leicht kann dies in einer Spirale der Überschuldung und Überforderung münden.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: In der Pandemie Mietschulden und Wohnungsverluste abwenden

In der Pandemie Mietschulden und Wohnungsverluste abwenden

Ähnliche Beiträge

Eigenbedarfskündigung bei sog. "Mischnutzung"?

(08.05.2024) Beabsichtigt der Vermieter, die Mietwohnung nicht nur zu Wohnzwecken zu beziehen, sondern dort zugleich überwiegend einer (frei-)beruflichen Tätigkeit nachzugehen (hier: Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei), wird es für das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Beendigung des Mietverhältnisses i.S.v. § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB regelmäßig ausreichen, dass ihm bei verwehrtem Bezug ein beachtenswerter beziehungsweise

Schlüsselfertigbau: Verbraucherschutz auch für individuelle Wünsche

(08.05.2024) Wer sich für den Bau eines eigenen Hauses entscheidet, trifft in den meisten Fällen eine Lebensentscheidung und erwartet zu Recht, dass die Planung den individuellen Wünschen und Vorstellungen gerecht wird – auch im Schlüsselfertigbau. Die Branchenunternehmen kommen den Erwartungen der Bauherren natürlich gern entgegen: Das ohne Keller angebotene Fertighaus soll unter-kellert werden? Kein Problem!

BVMB fordert Augenmaß bei Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie

Verband befürchtet weiteren Rückgang der Bautätigkeit (08.05.2024) Die „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ – im Volksmund „EU-Gebäuderichtlinie“ – ist sowohl im Europäischen Parlament als auch im EU-Ministerrat mit der nötigen Mehrheit beschlossen worden. Das bedeutet: Emissionsfreie Neubauten ab 2030. Für Gebäude von Behörden soll dies bereits 2028 gelten. Bei Wohngebäuden müssen die Mitgliedsstaaten den