(14.07.2025) Seit dem 17.06.2025 gelten in Brandenburg neue Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung. Sie ermöglichen es der öffentlichen Hand, Aufträge einfacher zu vergeben. Die Maßnahmen sind unter dem Ziel des Bürokratieabbaus zu sehen und sollen insbesondere Handwerksbetriebe stärken.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Höhere Wertgrenzen in Brandenburg