(14.05.2025) Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) hat eine Änderung der Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A, beschlossen: Befristet bis zum 31. Dezember 2025 können Bauleistungen per freihändiger Vergabe bis zu einem geschätzten Auftragswert von 25.000 Euro netto vergeben werden. Direktaufträge sind bis zu einem Auftragswert von 15.000 Euro möglich. Die Änderungen betreffen § 3a der VOB/A, erster Abschnitt.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Höhere Wertgrenzen im Baubereich bis Ende 2025