(27.11.2024) Hochwasserschutz und Überflutungsvorsorge dulden keinen Aufschub. Die geplante Auflösung des Bundestages darf die Hochwasservorsorge nicht ausbremsen, der Referentenentwurf für das Hochwasserschutzgesetz III darf nicht auf Eis gelegt werden, auf Investitionen in die Hochwasservorsorge darf auch in Zeiten knapper Kassen nicht verzichtet werden.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Hochwasservorsorge jetzt nicht auf die lange Bank schieben