(16.02.2024) Der 5. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts hat entschieden, dass ein Bauunternehmen die zu einem Festpreis vereinbarte Errichtung eines Massivhauses nicht unter Verweis auf unvorhersehbare Materialpreissteigerungen verweigern kann, wenn es eine Formularklausel in den Bauvertrag eingebracht hat, die ihm eine unbegrenzte einseitige Anpassung der Vergütung ermöglicht.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Haus zum Festpreis: Keine Vergütungsanpassung wegen erhöhter Materialkosten