Haus & Grund Hessen gegen Pflichtversicherung für Elementarschäden

(09.06.2022) „Die Sinnhaftigkeit einer Absicherung gegen Elementarschäden kann nur jeder Hausbesitzer für sich selbst entscheiden.“ Das sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, zum jüngsten Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur Wiedereinführung der Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für alle Gebäudebesitzer. Bis Jahresende soll der Bund …

Quelle: IMR News Mietrecht
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