(22.08.2022) Die Gütegemeinschaft Fertigkeller (GÜF) hat ihre Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 518 aktualisiert. Die für RAL-zertifizierte Fertigkellerhersteller geltenden Standards wurden zum einen an den derzeitigen Stand bei rechtlichen und normativen Anforderungen angepasst. Zum anderen wurden Selbstverpflichtungen ergänzt, die den hohen Dienstleistungsanspruch der Hersteller gegenüber Bauherren und nachfolgenden Gewerken unterstreichen. Insbesondere wurde eine Kellerakte eingeführt.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Gütegemeinschaft Fertigkeller führt die Kellerakte ein