(07.10.2025) Mit dem “Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge” (21/1934) will die Bundesregierung öffentliche Vergabeverfahren vereinfachen und digitalisieren. Der Bundestag will Freitagmittag in erster Lesung über den Entwurf beraten.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge