(03.05.2019) Der Teilnehmer an der Doku-Reality-Show „Zuhause im Glück“ muss die bei ihm durchgeführten Renovierungen als geldwerten Vorteil versteuern. Dies hat das Kölner Finanzgericht in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden (Beschluss vom 28.02.2019, Az.: 1 V 2304/18).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: FG Köln: Eigenheim-Renovierung durch Fernsehshow ist geldwerter Vorteil