(10.07.2025) Die neue EU-Gebäuderichtlinie wird den deutschen Immobilienmarkt verändern – und viele Eigentümerinnen und Eigentümer direkt betreffen: Erstmals sollen beim Neubau die CO₂-Emissionen eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus berechnet werden – also von der Herstellung der Baustoffe bis zum Rückbau. Auch für den Bestand kommen erstmals verbindliche Vorgaben. In der öffentlichen Debatte ist davon bislang kaum etwas angekommen – dabei geht es um nichts Geringeres als die Frage, wie künftig gebaut, geplant und saniert werden darf.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: EU-Gebäuderichtlinie: Architekt*innen als Schlüssel zur Umsetzung