(14.01.2025) Drei Hähne sind zwei zu viel – jedenfalls dann, wenn sie sich zum Missfallen des Nachbarn in Dauerschleife ankrähen. Das OLG München erklärte dem Züchter, dass man ihm nicht sein Hobby verbieten wolle. Mit nur einem Hahn komme es aber nicht mehr zum “Konkurrenzkrähen” mit postwendender Antwort.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Es kann nur einen geben: Konkurrenzkrähen der Hähne